Die Idee „Bürgersolaranlage“
Eine Bürgersolaranlage ermöglicht es allen,
- die selbst kein geeignetes Dach besitzen,
- sich keine komplette Anlage leisten können oder den Aufwand dafür scheuen
- aber dennoch ihr Geld mit moralisch sauberer Rendite gut anlegen und
- gleichzeitig mit einem persönlichen Beitrag zum Klimaschutz aktiv werden wollen,
dies in einer Gemeinschaft Gleichgesinnter, in einem Bürgersolarverein, umzusetzen.
Um eine solche Möglichkeit für Menschen in unserer Region zu schaffen, gründeten wir am 16.1.2008 den Bürger-Solarverein Neustrelitz e.V. (Informationen zum Verein).
Unsere erste Solarstromanlage auf dem Dach der IGS Neustrelitz
- Gründung GbR 1 am 22. April 2008
- 29 Mitglieder; „Bürgersolarpioniere“
- Anteile von 500 € bis 10.000 € möglich
- 88 Anteile a 500 € = 44.000 €
- GbR 1 am 07.08.2008 ans Netz
Seitdem errichteten wir vier Anlagen:
Rechtskonstruktion
- Der Verein mietet von der Stadt das Schuldach.
- Die GbR „sammelt Geld ein“, um eine vom Verein errichtete Photovoltaikanlage zu finanzieren und diese als Eigentümerin durch den Verkauf des erzeugten Stromes gewerblich zu nutzen.
- Der Verein übernimmt für die GbR Errichtung und Betreibung der Anlage und sorgt für entsprechende Voraussetzungen, insbesondere für erforderliche Genehmigungen und für Gestattung der Dachnutzung durch den Eigentümer.
- Der Verein stellt GbR von jeglicher Haftung, insbesondere für die als Eigentümer einer gewerblichen Energieanlage mögliche Haftung, frei und schließt zugunsten GbR dafür erforderliche Versicherungen ab.